Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungsleistungen von Victoria Ulbricht, Trompeterstraße 5, c/o Impact Hub Dresden,01069 Dresden, E-Mail: sales@victoria-energy.com (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1       Allgemeines
1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2    Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3    Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.4    Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5    Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2       Vertragsabschluss
2.1    Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots per E-Mail, Textnachricht (z. B. WhatsApp, LinkedIn oder vergleichbare Messenger-Dienste), durch Unterschrift unter diesem Angebot oder durch ausdrückliche mündliche Zustimmung in einem mit Zustimmung beider Parteien aufgezeichneten Gespräch zustande.
2.2    Der Auftraggeber bestätigt durch Vertragsschluss gleichzeitig, dass er die AGB von Victoria Ulbricht akzeptiert.               

3       Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
3.1    Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber: Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen für Unternehmen in den Bereichen Vertrieb, Messevertrieb, Geschäftsentwicklung, Marktanalyse, Unternehmensstrategie und Unternehmenskommunikation. Die Leistungen umfassen insbesondere die Analyse, Konzeption, Planung, Durchführung und Optimierung von Vertriebs- und Marketingmaßnahmen, die Entwicklung von Vertriebs-, Markt- und Geschäftsstrategien, die Durchführung von Workshops, Schulungen und Coachings, die Erstellung von Markt-, Wettbewerbs- und Potenzialanalysen, die operative Unterstützung bei Vertriebsaktivitäten einschließlich Leadgenerierung, Terminvereinbarung, Kundenansprache und Vertriebskommunikation, die Unterstützung oder Übernahme von Vertriebsaktivitäten auf Messen, Veranstaltungen und sonstigen Geschäftsterminen, die Erstellung von Konzepten, Präsentationen, Vertriebsunterlagen und sonstigen Geschäftsunterlagen sowie die Bereitstellung digitaler Inhalte, Vorlagen, Arbeitshilfen und Schulungsmaterialien.
3.2    Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
3.3    Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
3.4    Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

4       Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1    Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4.2    Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
4.3    Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.
4.4    Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt

5       Vergütung und Zahlungsmodalitäten
5.1    Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung auf Basis des im Angebot definierten Leistungsumfangs.
5.2    Für die Programme „Messe-Booster“ und „Messe-Booster Pro“ erfolgt die Abrechnung in drei gleich hohen Teilrechnungen. Die erste Teilrechnung wird mit Auftragserteilung gestellt und ist innerhalb der Frist gemäß Ziffer 5.5 zu zahlen. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnt unmittelbar nach Beauftragung. Die zweite und dritte Teilrechnung wird jeweils nach Ablauf von weiteren 30 Kalendertagen fällig.
5.3    Bei Projektleistungen außerhalb der Programme „Messe-Booster“ und „Messe-Booster Pro“ erfolgt die Abrechnung nach Erreichen der im Angebot definierten Projektmeilensteine.
5.4    Zusätzliche sonstige Beratungsleistungen unter einem Gesamtbetrag von 2.000 € netto werden direkt nach der Beauftragung vollständig abgerechnet.
5.5    Die Zahlungsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
5.6    Die Rechnungslegung erfolgt per E-Mail (z. B. als PDF oder in einem gesetzlich anerkannten E-Rechnungsformat).

6       Leistungsverweigerungsrecht
6.1    Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer fälligen Teilrechnung oder Anzahlung in Verzug (d. h. nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist), ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung mit sofortiger Wirkung einzustellen oder zu pausieren, bis der offene Betrag vollständig ausgeglichen ist. Verzögerungen im Projektverlauf, die durch einen solchen berechtigten Leistungsstopp entstehen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten; vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Der Vergütungsanspruch für die Gesamtlaufzeit bleibt hiervon unberührt.

7       Zahlungsverzug
7.1    Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
7.2    Zusätzlich wird bei Unternehmern die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 € erhoben.
7.3    Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.

8     Reisekosten und Auslagen
8.1    Reise-, Übernachtungs-, Park-, Verpflegungs- und sonstige projektbezogene Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.
8.2    Bereits gebuchte Reise-, Übernachtungs- oder sonstige projektbezogene Leistungen, die aufgrund einer Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber nicht mehr kostenfrei storniert werden können, sind vom Auftraggeber vollständig zu erstatten.

9       Kein Erfolg geschuldet
9.1    Die Leistungen stellen Dienst- und Beratungsleistungen dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
9.2    Insbesondere werden keine Garantien hinsichtlich einer bestimmten Anzahl von Leads, Terminen, Kundenkontakten, Angeboten, Aufträgen, Umsätzen, Messegesprächen oder sonstigen Geschäftserfolgen übernommen.

10   Terminvereinbarung und Absagen
10.1  Vereinbarte Workshops, Schulungen, Beratungs- oder Projekttermine können bis fünf Werktage vor dem Termin kostenfrei verschoben werden.
10.2  Bei einer Verschiebung oder Absage innerhalb von fünf Werktagen vor dem Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % der hierfür vereinbarten Vergütung zu berechnen.
10.3  Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers wird die Vergütung für den betreffenden Termin in voller Höhe fällig.
10.4  Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen nicht stattfinden, wird der Termin schnellstmöglich nachgeholt oder ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers aufgrund der Terminverschiebung oder des Terminausfalls sind ausgeschlossen.

11     Haftung / Freistellung
11.1  Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11.2  Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
11.3  Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung, soweit diese durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und auch bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbar gewesen wären. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, Aussperrungen, Verkehrs- und Transportstörungen, Ausfälle von Telekommunikations- oder IT-Systemen sowie vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt. Für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall unverzüglich über das weitere Vorgehen abstimmen.

12     Vertragsdauer, Kündigung, Stornierung und Projektabbruch
12.1  Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.2  Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
12.3  Nach Annahme des Angebots ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen.
12.4  Bereits erbrachte Leistungen sowie bereits fällige Vergütungen bleiben in jedem Fall geschuldet.
12.5  Bei einer Kündigung oder einem Projektabbruch durch den Auftraggeber werden zusätzlich 70 % der zum Kündigungszeitpunkt noch offenen Vergütung fällig.

13     Nutzungsrechte
13.1  Sämtliche im Rahmen des Projekts bereitgestellten Konzepte, Vorlagen, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Workbooks, Checklisten, Analysen, Dokumentationen sowie digitale Inhalte unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.
13.2  Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung für eigene betriebliche Zwecke.
13.3  Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Vermarktung oder Bereitstellung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
13.4  Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen aus dem jeweiligen Auftrag.
13.5  Sofern dem Auftraggeber digitale Zugänge (z. B. zu Plattformen, Mitgliederbereichen) oder Schulungsmaterialien zur Verfügung gestellt werden, ist es untersagt, diese mit Dritten außerhalb des eigenen Unternehmens zu teilen. Die Zugangsdaten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.

14     Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1  Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
14.2  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, einzuhalten.

15     Referenznennung
15.1  Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung von Firmenname und Firmenlogo als Referenz auf der Website, in Präsentationen, Angeboten sowie in sonstigen Marketingunterlagen zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.

16     Schlussbestimmungen
16.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
16.2  Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
16.3  Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Dresden Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
16.4  Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Fassung vom 01.06.2026